Unsere Website ist nicht für deine Browserversion optimiert.

Seite trotzdem ansehen

Die Mitte begrüsst Entscheid des Bundesgerichts zu Business-Apartments

25. Juni 2026

Das Bundesgericht stützt den Entscheid des Zürcher Gemeinderats von 2021, dass befristet vermietete Wohnungen wie beispielsweise Business-Apartments und Airbnb nicht dem Wohnanteil angerechnet werden dürfen. In Wohnzonen muss damit der verlangte Wohnanteilspflicht zwingend mit Erstwohnungen erfüllt werden.
Die Mitte Stadt Zürich unterstützt das Anliegen, unseren sehr knappen Wohnraum in der Stadt Zürich zu schützen. Die Mitte mahnt jedoch auch, die Auswirkung dieses Entscheids in der richtigen Relation zu sehen: Der Anteil der Business-Apartments am städtischen Gesamtwohnungsbestand macht rund 2 Prozent aus – er löst damit nicht die bestehen Wohnprobleme Zürichs.
In der Debatte um den knappen städtischen Wohnraum plädiert die Mitte weiterhin für eine Doppelstrategie: Den Dialog mit der (Immoblilien-)Wirtschaft, denn sie ist es welche in erster Linie den zusätzlichen Wohnraum für die Menschen schafft und griffigen städtischen Massnahmen, welche Fehlentwicklungen und Exzesse auf dem lokalen Immobilienmarkt vermeiden.